Krankenkassenzuschuß

Wohnumfeldverbesserung

Um den Alltag in der häuslichen Pflege zu erleichtern, ist eine Wohnumfeldverbesserung ein entscheidener Schritt. Diese Maßnahmen helfen möglichst lange in seinem Zuhause zu bleiben. Gezielte Umbauten schaffen einen barrierefreien Wohnraum, der an die individuellen Bedürfnisse angepasst ist. Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen verhindern, dass man sich im alltäglichen Leben zu schnell überfordert fühlt.

Eine solche Umgestaltung des Wohnraums kostet oft richtig viel Geld - damit die Beschaffung von Hilfsmitteln und Umbaumaßnahmen nicht zum Supergau wird, stehen pflegebedürftigen Menschen unterschiedliche finanzielle Förderungen von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Um in den Genuß dieses Anspruchs zu kommen, benötigt man mind. Pflegestufe 1.

Als eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezeichnet man nicht jede einzelne Umbaumaßnahme, sondern alle in der aktuellen Situation erforderlichen Anpassungen, die den Wohnraum Ihres Angehörigen nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit langfristig verbessern.

Dabei muß die Umsetzung einer gesamten wohnumfeldverbessernden Maßnahme nicht auf einmal erfolgen, sondern kann durch Einzelumbaumaßnahmen nach und nach vervollständigt werden. Wenn dann sich die Pflegesituation Ihres Angehörigen nicht ändert und ein nach Jahren durchgeführter Einzelumbau von Anfang an als notwendig erachtet wurde, zählt dieser immer noch in die erste Gesamtmaßname hinein.

Wenn sich dann aber die bisherige Pflegesituation ändert, können dann auch wieder neue nötige Maßnahmen bezuschusst werden.

Falls sich der Zustand Ihres Angehörigen nach z.B. zwei Jahre nach Bewilligung des ersten Zuschusses verschlechtert. Nun ist er nicht mehr in der Lage selbständig in seinem Haus Treppen zu steigen. Um weiterhin in seinen vier Wänden wohnen zu können, sind neue Verbesserungsmaßnahmen notwendig, wie beispielsweise die Installation eines Treppenliftes. Unter diesem Umständen gewährt die Pflegekasse der Krankenversicherung einen weiteren nötigen Zuschuß.

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse bezuschusst. Diese Maßnahmen sind oft nicht billig. Ihr Angehöriger hat bereits ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 4000 Euro durch die Pflegekasse. Sinn dieser Richtlinie ist, einen barrierefreien Wohnraum zu schaffen, der eine selbständige gerechte Lebensführung wiederherstellt und ermöglicht.

Nach § 40 Absatz 4 SGB XI gewährt die Pflegekasse allen anspruchsfähigen Pflegebedürftigen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro je Gesamtmaßnahme. Anspruchsfähige Pflegebedürftige sind Menschen, die mindestens Pflegegrad 1 aufweisen und in Ihrer alltäglichen Lebensweise nachweislich eingeschränkt sind.

Wichtig:

Mehrere wohnraumfeldverbessernde Maßnahmen können als eine Gesamtmaßnahme zusammen gehören. Somit werden sie auch nur einmalig mit 4.000 Euro bezuschusst. Erst wenn sich die Pflegesituation Ihres Angehörigen verschlechtert und die bisherigen Maßnahmen nicht mehr ausreichen, ist es möglich einen weiteren Zuschuss zu bekommen.

In der Regel wird dann noch ein Teil des Geldes nach der Maßnahme für ein Umzugsunternehmen genehmigt.

 

 

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